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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferungen von Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten. A. Allgemeines 1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht-exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. 2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Freihofer. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. 3. Reklamationen, die den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. 4. Der Besteller hat bei der Bestellung der Bilder die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Freihofer gibt sein Einverständnis zur definierten Nutzung des gelieferten Bildmaterials mit Übersendung der Bilddaten. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht mit der tatsächlichen Nutzungsart überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Freihofer ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt. 5. Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Freihofer. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i. S. d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. 6. Der Besteller kann innerhalb von drei Werktagen von seiner Bestellung zurücktreten. Er hat dies schriftlich mitzuteilen. Er verpflichtet sich in diesem Falle bereits erhaltene Bilddaten weder zu nutzen noch zu speichern. 7. Bei Rücktritt werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. 8. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial. B. Honorare 1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen. Ferner gilt es auch wenn Bilder, auch in Ausschnitten, in Fotocomposings oder mit ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. 2. Honorare werden automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Freihofer berechnet. Art und Umfang der Nutzung sind vom Besteller im Bestellformular anzugeben. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. 3. Die Honorare gelten nur für das nicht-exklusive einfache Nutzungsrecht für den angegebenen Zweck. Jede weitere Nutzung (gilt nicht für Neuauflage bzw. Wiederholung der Erstnutzung) ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer weiteren schriftlichen Bestellung. 4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, Plattencover, Prospekt, etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat für die hinzugekommene Nutzung eine weitere schriftliche Bestellung vorzunehmen. 5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. 6. Nach Lieferung der Bilddaten und nach Ablauf der Rücktrittsfrist wird Freihofer die Abrechnung entsprechend der Bestellung vornehmen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte. 7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden. C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte. 1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen, usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von Freihofer nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt. 2. Entstellungen des urheberrechtlich geschützten Werkes, insbesondere die Verwendung in Composings, müssen auch als solche im Bildnachweis gekennzeichnet werden. Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Die pornografische, diffamierende, diskriminierende, verleumderische oder andere gesetzeswidrige Verwendung der Bilder ist verboten. 3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Datenausbelichtungen auf Dia- oder Negativmaterial, auf Fotopapier und die Erstellung von Fotoprints für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. 4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt Catalogue-Freihofer keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. 5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen. 6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an. D. Urheberrecht/Belegexemplar 1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich den Urhebervermerk Freihofer, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat Freihofer von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. 4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind gemäß §25 Verlagsgesetz mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei der Veröffentlichung in Online-Medien ist ein digitaler screen-shot mit Angabe der URL zu übermitteln. E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz 1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Dias, Negativen und Prints für Archivzwecke des Bestellers sowie der Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorares fällig. 2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. F. Zahlungsbedingungen / Gerichtsstand / Sonstiges 1. Unsere Rechnungen werden per Kreditkarte, innerhalb Deutschlands auch per Bankeinzug oder per Nachnahme abgerechnet. 2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Kitzingen. 3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. |
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